Totalschaden:
Technischer Totalschaden:
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug derart beschädigt ist, das eine Reparatur nicht mehr möglich ist, oder mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.
Wirtschaftlicher Totalschaden:
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert sind. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt auch vor, wenn die Reparaturkosten höher sind, als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Wiederbeschaffungswert:
Der Wiederbeschaffungswert gibt den Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor Schadenseintritt an. Dabei werden Alter, Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand, örtliche Marktlage und sonstige wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt.
Restwert:
Unter dem Restwert versteht man, den Wert des Fahrzeugs im beschädigtem, unreparierten Zustand.
Altschaden:
Der Altschaden ist ein unreparierter noch vorhandener Schaden.
Vorschaden:
Der Vorschaden ist ein sach- und fachgerecht reparierter Schaden / Unfallschaden.
Wertminderung / merkantiler Minderwert:
Beschreibt den Wert, den ein Fahrzeug durch den eingetretenen Unfallschaden, gegenüber einem unbeschädigten Fahrzeug verliert.
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